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Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR)

  • 22. Juli 2024
  • Europa

Versandverpackungen sind für den ordnungsgemäßen Transport von Waren zum Kunden von entscheidender Bedeutung. Verpackungen tragen jedoch auch zum täglichen Abfall bei. Die Europäische Union will in diesem Bereich einen Wandel herbeiführen.

Deshalb hat die Europäische Kommission am 30. November 2022 den ersten Vorschlag für eine EU-Verordnung über Verpackungen veröffentlicht: die Packaging and Packaging Waste Regulation, oder PPWR. Mit dieser Gesetzgebung will die Europäische Kommission den Herstellern und Importeuren von verpackten Produkten Regeln auferlegen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle EU-Mitgliedstaaten zu schaffen. Aber was beinhaltet die PPWR-Gesetzgebung? Und wann wird diese Verordnung in Kraft treten? Wir erklären es Ihnen hier gerne!
Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR)

Was ist die PPWR-Gesetzgebung?

Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist eine verschärfte Verpackungsverordnung, die sicherstellen soll, dass alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nachhaltige Regeln für Verpackungen einhalten. Diese Verordnung tritt an die Stelle der aktuellen Gesetzgebung, der Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWD), die in Europa seit 1994 in Kraft ist. Die PPWD enthält Richtlinien, die die EU-Mitgliedsstaaten befolgen müssen, lässt aber nationale Auslegungen zu, was zu erheblichen Unterschieden zwischen den Ländern führt.

Nach Ansicht der Europäischen Kommission hat sich das PPWD als ineffektiv erwiesen, so dass eine Änderung erforderlich ist. Die Kommission hat festgestellt, dass immer noch zu viele Verpackungen produziert werden, dass zu wenig recycelt wird und dass zu viel Platz in den Verpackungen bleibt. Daher wird die Richtlinie in eine Verordnung umgewandelt. Das bedeutet, dass für Hersteller und Importeure in allen EU-Ländern die gleichen Regeln gelten und nationale Unterschiede beseitigt werden.

Was ist das Ziel von PPWR?

Das Hauptziel der PPWR-Gesetzgebung ist die Verringerung der Umweltauswirkungen von Verpackungen in Europa. Das Erreichen dieses Ziels wird gleiche Wettbewerbsbedingungen für Hersteller und Importeure von verpackten Produkten in der Europäischen Union schaffen. Für alle europäischen Länder werden einheitliche Anforderungen an Verpackungen, Etiketten auf Verpackungen und Definitionen gelten. Dieses Ziel soll durch die folgenden Maßnahmen erreicht werden:

  • Verringerung des Verpackungsaufkommens (Gewicht und Volumen)
  • Vermeidung von nicht wiederverwertbaren Verpackungsabfällen
  • Steigerung der Wiederverwertung von Verpackungen und der Verwendung von Mehrwegverpackungen
  • Verbesserte Verwaltung der verpackungsbezogenen Prozesse
Die wichtigsten Punkte von PPWR

Die wichtigsten Punkte von PPWR

Der PPWR enthält mehrere wichtige Punkte, die sich auf die Geschäftsprozesse auswirken werden:

  • Verbot bestimmter Arten von Verpackungen: Bis 2030 werden bestimmte Arten von Verpackungen verboten sein. Dazu gehören Einwegverpackungen im Gastgewerbe (Getränke und Lebensmittel), im Einzelhandel (frisches Obst/Gemüse) und in Hotels (Toilettenartikel und Hygieneprodukte).
  • Wiederverwertbare Verpackungen: Ab 2030 müssen alle Verpackungen wiederverwendbar sein.
  • Verbot von übermäßigem Raum in Verpackungen: Verpackungen müssen so leicht wie möglich sein und dürfen nicht mehr als 40 % der Verpackung aus Raum oder Luft bestehen.
  • Mehr recyceltes Material in Verpackungen: Der Einsatz von recyceltem Material in Verpackungen muss erhöht werden.
  • Verringerung bestimmter Stoffe in Verpackungen: Verpackungsmaterialien dürfen insgesamt nicht mehr als 100 mg/kg Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom enthalten.
  • Verringerung des Gewichts der vermarkteten Verpackung pro Einwohner.

Bitte beachten Sie, dass der aktuelle Vorschlag, einschließlich dieser Kernpunkte, noch nicht offiziell von der Europäischen Kommission angenommen wurde und Änderungen unterliegt.

Wann wird die PPWR in Kraft treten?

Am 30. November 2022 legte die Europäische Kommission den ersten Vorschlag für die PPWR-Gesetzgebung vor. Seitdem wird der Vorschlag vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union geprüft. Ende November 2023 fand eine Abstimmung über den PPWR statt. Am 4. März 2024 erzielten das Europäische Parlament und der Rat nach mehrmonatigen Verhandlungen einen vorläufigen Kompromiss zu den PPWR-Vorschriften. Die Europäische Kommission muss sich noch auf das endgültige Ergebnis dieser Verhandlungen einigen.

Es wird erwartet, dass der PPWR Ende 2024 oder Anfang 2025 vom Parlament und vom Rat genehmigt, unterzeichnet und veröffentlicht wird. Die Maßnahmen des PPWR werden zwölf Monate nach der Veröffentlichung in Kraft treten.

Sparck Technologies Zitat Kees Oosting
Richard Nijboer

Direktor Vertrieb und Dienstleistungen

"Mit der CSRD- und der PPWR-Gesetzgebung setzt die EU ein klares Zeichen für ihr Engagement für einen nachhaltigeren Sektor. Wir freuen uns, dass unsere Verpackungslösungen E-Fulfillment bei der Verwirklichung ihrer Ambitionen für nachhaltiges Wachstum unterstützen können."

Was bedeutet die PPWR-Gesetzgebung für Ihr Unternehmen?

Die Einführung der PPWR-Gesetzgebung wird erhebliche Auswirkungen auf jedes Unternehmen e-commerce haben. Diese Gesetzgebung wird die Unternehmen dazu zwingen, Verpackungen nach Maß zu verwenden und damit die Verwendung von übergroßen Versandkartons zu reduzieren. Die Unternehmen werden stärker in die Pflicht genommen, Online-Bestellungen nachhaltig und mit minimaler Umweltbelastung zu verpacken. Die Verwendung von wiederverwendbaren Materialien für Verpackungen wird allmählich zum Standard werden. Die PPWR dient zusammen mit der CSRD-Gesetzgebung als Wegweiser in eine nachhaltigere Zukunft.

Wir von Sparck möchten gerne mit Ihnen zusammenarbeiten, um die Nachhaltigkeitsziele Ihres Unternehmens zu erreichen. Dazu bieten wir innovative Lösungen an, die sicherstellen, dass Ihr Unternehmen die EU-Gesetzgebung einhält.

Fit-to-Size-Verpackung

Die CVP Impack und CVP Everest sind automatische Verpackungsmaschinen, die für Schachteln nach Maß entwickelt wurden. Mit Hilfe der 3D-Scantechnologie wird jede Bestellung genau vermessen und eine perfekt passende Schachtel um sie herum gefaltet. Dies gewährleistet einen schnellen Verpackungsprozess und reduziert das Verpackungsmaterial um bis zu 30 %. Eine maßgefertigte Schachtel führt zu einer durchschnittlichen Volumeneinsparung von 50 % im Vergleich zu amerikanischen Standardfaltschachteln.

Recycelbares Material

Unsere Verpackungsmaschinen verwenden Karton, so dass die Verpackungen nach dem Gebrauch zu 100 % recycelbar sind. Zusätzlich können die Kartons mit Papierklebeband verschlossen werden. Dies erhöht nicht nur die Nachhaltigkeit der Versandverpackung, sondern erleichtert auch das Recycling und vermeidet Komplikationen durch nicht recycelbare Materialien mit Chemikalien.

Aufreißstreifen für leichtes Öffnen

Die CVP Everest-Verpackung kann mit bis zu drei Aufreißstreifen versehen werden, so dass sich der Versandkarton leicht öffnen lässt. Dieses Merkmal erleichtert auch die Wiederverwendung der Kartons, zum Beispiel für effiziente Rücksendungen.

Verwendung verschiedener Kartonstärken

Unsere Maschinen verwenden Endloskarton, der in verschiedenen Stärken wie B-Welle, C-Welle oder B/C-Welle geliefert werden kann. Dies gewährleistet stabile und maßgeschneiderte Verpackungen für jeden Bedarf.

Kein Füllmaterial erforderlich

Durch maßgefertigte Kartons entfällt der Bedarf an Füllmaterial. Luftkissen, Luftpolsterfolie oder andere Füllmaterialien sind nicht mehr erforderlich. Dies steht im Einklang mit den Umweltvorschriften und trägt zur Abfallvermeidung bei.

Schritt in die nachhaltige Verpackung

Möchten Sie auf nachhaltige Verpackungen umsteigen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, und wir besprechen gerne die Möglichkeiten!

Unsere zwei Lösungen

Vergleich der beiden CVPs.
Sparck Technologies CVP-Impack

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